Allgemeine Geschäftsbedingungen LAGERADO-BOX-HIT

  • 1.Geltungsbereich- und Anwendungsbereich
  1. Für alle Verträge der LAGERADO GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, Gisela Schlenker, Hafenstrasse 18, 96052 Bamberg (nachfolgend: der Anbieter), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen zur Einlagerung von beweglichen Gegenständen des Kunden, der Verkauf und die Vermietung von Transportkartons und von weiteren Umzugsgegenständen sowie für die Lagerung von Akten, Papieren und anderen, in diesem Zusammenhang stehenden Gegenstände sowie vereinbarte Nebenleistungen einschließlich solcher Leistungen auf externen Lagern. Diese AGB`s gelten auch für die Aktenvernichtung (auch durch Dritte möglich, die eine Berechtigung zur zertifizierten und datenschutzrechtlichen Aktenvernichtung nachweisen können).
  3. Mit „Kunde“ wird im Folgenden der Vertragspartner des Anbieters bezeichnet, gleich, welches konkrete Rechtsverhältnis gerade vorliegt.
  4. Eine leere oder gefüllte Box oder Karton zählt in diesen AGB als ein Gegenstand.
  • 2.Regelungen speziell zur Einlagerung von Gegenständen
  1. Gegenstand des Vertrages ist die Lagerung und Aufbewahrung und Rücklieferung von Lagergut des Kunden in Kartons des Anbieters in den Lagerräumen des Anbieters.
  1. Der Ablauf des Vertrages ist wie folgt: der Anbieter sendet dem Kunden die gewünschte Anzahl leerer Kartons. Zu diesem Zeitpunkt startet der Vertrag zwischen beiden Parteien. Der Kunde sendet die befüllten Kartons zum Anbieter zurück. Es obliegt dem Kunden, jedem Karton eine ausgefüllte Artikelliste beizulegen. Diese Artikelliste wird beim Anbieter eingescannt und im Kundenstamm hinterlegt. Alternativ kann der Kunde die Artikelliste auch selbst aufbewahren und bei Bedarf sendet er eine Anforderung an den Anbieter mit Kundennummer und gewünschter Artikel-Nummer für die Rücksendung. Nach Beendigung des Vertrages lässt der Anbieter die Boxen wieder zum Kunden liefern.
  2. Die in Rechnung gestellte Lagerzeit beginnt am Tag der Auslieferung der Leerkartons an den Kunden. Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 2 Monate. Wird der Vertrag nicht innerhalb von 14 Tagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat. Die Kündigungsfrist beträgt immer 14 Tage zum Monatsende und bedarf der schriftlichen Form.
  3. Die Mindesteinlagerungsmenge beträgt 1 Karton. Höchstmenge nicht begrenzt.
  4. Der Kunde muss beim Einpacken der Kartons durch geeignete Zwischenverpackungen (z.B. Luftpolsterfolie) dafür Sorge tragen, dass das Gut nicht durch transporttypische Beanspruchungen (z.B. Stöße, Querlagerungen, Temperaturschwankungen) beschädigt werden kann, insbesondere bei empfindlichem Gut wie z.B. Glas oder Porzellan. Soweit einzelne Kartons nicht vollständig befüllt werden, muss der Kunde den Inhalt entsprechend durch Füllstoffe ergänzen.
  1. Jeder Karton darf nur so beladen werden, dass der Deckel ohne zusätzlichen Kraftaufwand schließt. Überbefüllte Kartons müssen vom Anbieter nicht transportiert werden.
  1. Folgende Güter werden durch den Anbieter nicht versandt und/oder gelagert:

– Güter, deren Beförderung und/oder Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, bzw. mit besonderen behördlichen Auflagen oder Gefahrgutvorschriften verbunden, beispielsweise (aber nicht ausschließlich): Waffen, Drogen, Sprengstoff, radioaktive Stoffe, brennbare Stoffe, Chemikalien, lebende Tiere und Pflanzen, sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen, unverzollter Tabak oder Alkohol, offene Lebensmittel.

– Güter, die Personen oder andere materielle Güter beschädigen können,

– nicht auslaufsicher verpackte Flüssigkeiten,

– verderbliche Güter,

– Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Zahlungsmittel, Schecks.

-Vom Kunden befüllte Kartons, die

  1. Der Kunde kann, soweit der Anbieter kein Pfandrecht geltend macht, die Kartons jederzeit herausverlangen, Einsicht in die eingelagerten Kartons nehmen oder deren Inhalt ändern. Die Abwicklung funktioniert ausschließlich folgendermaßen: der Kunde teilt dem Anbieter seinen Wunsch online, per Fax oder telefonisch mit. Dieser sendet die Kartons dann zum Kunden. Diese Regelung berührt weder die Kündigungsfristen noch die Laufzeit des Vertrages.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die Einlagerung und den Transport von Dritten durchführen zu lassen.
  3. Sollte eine Rücksendung nicht zustellbar sein, so werden zunächst Weisungen des Kunden eingeholt. Kann der Kunde nicht kontaktiert werden, so ist der Anbieter zum Zwecke der Ermittlung einer Kontaktmöglichkeit dazu berechtigt, die Kartons zu öffnen und deren Inhalt zu durchsuchen. Die erneut nötigen Zustellkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • 3.Regelungen speziell zur Vermietung von Boxen
  1. Der Ablauf des Vertrages ist wie folgt: der Anbieter sendet dem Kunden die bestellte Anzahl leerer Kartons zu.
  2. Ist keine Mietdauer vereinbart, so gilt folgendes: die Mietzeit beträgt Minimum 2 Monate. Wird der Vertrag nicht 14 Tage zum Vertragsende gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen Monat.
  • 4.Regelungen speziell zum Versand der Leerkartons
  1. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die vom Anbieter gelieferte Ware in seinem Eigentum.
  • 5.Haftung und Haftungsbeschränkungen
  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Anbieter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.
  2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 6. Aktenvernichtung

Wird vom Kunden eine zertifizierte Aktenvernichtung gewünscht, kann er für einzelne Kartons auf der Artikelliste (die dann separat mit der Post an den Anbieter versendet werden kann oder auch per Mail übermittelt, eine Kopie der Artikelliste idealerweise von Kunden in den Karton selbst vor dem Versiegeln beigegeben wird oder auch vom Kunden zu Hause selbst aufbewahrt wird) vermerken, dass nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der jeweilige Karton vom Anbieter der zertifizierten Aktenvernichtung zugeführt werden soll. Dieser Weisung zur Aktenvernichtung ist in schriftlicher Form zu erfolgen und ist kostenpflichtig.

Die Vernichtung von Akten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

  • 7.Allgemeines
  1. In der Regel werden ausschließlich Kartonagen verschickt, die dann (vom Kunden) versiegelt in Plastikboxen gelagert werden.
  2. Für jeden vom Kunden schuldhaft herbei geführten vergeblichen Liefer- und/oder Abholversuch wird eine Pauschale von 10 € berechnet. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines geringeren und/oder gar keines Schadens gestattet.
  3. Kann eine berechtigte Lastschrift auf dem Konto des Kunden durch Verschulden des Kunden nicht eingelöst werden, so stellt der Anbieter dem Kunden die entstandenen Kosten nebst einer Pauschale von 5 € in Rechnung.
  4. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder durch den Anbieter anerkannt wurden.
  5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.